Informationen zum Realschulabschluss

Die Anzahl der Realschulen in Deutschland geht in den letzten Jahren immer weiter zurück. Waren es im Jahr 2005/06 beispielsweise noch beinahe 3.000 Realschulen, gingen die Zahlen gerade einmal etwa zehn Jahre später um mehr als 20 Prozent zurück. So waren es im Jahr 2014/15 gerade einmal noch rund 2.300 Realschulen im gesamten Bundesgebiet. Je nach Bundesland besitzen diese Realschulen ein sehr verschiedenes vorherrschendes Schulsystem. Ziel der Realschule ist es, den Schülern insoweit einen Wissensstand zu vermitteln, dass diese ihren mittleren Bildungsabschluss, auch mittlere Reife oder einfach nur Realschulabschluss genannt, erreichen können. Wie der Abschluss aber nun letzten Endes tatsächlich genannt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die üblichen Bezeichnungen in den verschiedenen Bundesländern sind wie folgt:

Mit dem Realschulabschluss kann man eine Ausbildung anfangen oder eine höher Schulform besuchen

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Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein

Mittlerer Schulabschluss / Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife
Nordrheinwestfalen

Mittlere Reife
Mecklenburg-Vorpommern

Mittlere Reife / Mittlerer Bildungsabschluss / Werkrealschulabschluss / Realschulabschluss
Baden-Württemberg

Realschulabschluss
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Niedersachsen

Fachoberschulreife / Realschulabschluss
Brandenburg

Mittlerer Abschluss
Hessen

Qualifizierter Sekundarabschluss I
Rheinland-Pfalz

Mittlerer Bildungsabschluss
Saarland

Diese Berechtigungen haben sie mit einem Realschulabschluss

Den Realschulabschluss benötigen Sie zwingend, wenn Sie eine höhere Schulform der Sekundarstufe II besuchen möchten, wie zum Beispiel die Fachoberschule (FOS), Berufsoberschule (BOS), das Gymnasium oder das Berufskolleg (BK). In einigen Bundesländern kann es aber auch notwendig sein, nicht nur den Realschulabschluss in der Tasche zu haben, sondern es wird auch ein bestimmter Notendurchschnitt vorausgesetzt. Daneben gibt es auch Bundesländer, in denen es einen Unterschied zwischen einem gewöhnlichen und einem qualifizierten Realschulabschluss gibt. Handelt es sich also beispielsweise mit Abschluss des 10. Schuljahres um ein Abschlusszeugnis mit Qualifikationsvermerk, so ist es Ihnen möglich, mit diesem sogenannten Erweiterten Realschulabschluss die nächst höhere gymnasiale Oberstufe zu besuchen. In Baden-Württemberg beispielsweise ermächtigt Sie der Realschulabschluss zum Besuch des beruflichen Gymnasium, während hingegen Bayern die Fachoberschule besucht werden kann, damit Sie dort Ihr Abitur erreichen können. Die deutlichen Unterschiede sind nicht zuletzt darin begründet, dass die Schulpolitik Aufgabe der jeweiligen Bundesländer ist. Daher herrschen auch in jedem Bundesland andere Schulgesetzte und Richtlinien.

Realschulabschluss an der Gesamtschule

In einigen Regionen gibt es keine eigenständigen Realschulen mehr, da dort die Haupt- und Realschulen zu einer sogenannten Gesamtschule zusammengefasst wurden. In solchen Schulen ist es daher üblich, dass beispielsweise diese nach dem 8. Schuljahr ohne Abschluss verlassen wird, sofern denn die schulischen Leistungen insgesamt so schwach sind, dass erfolgreicher Abschluss des 9. Schuljahres aussichtslos scheint. Wird das 9. Schuljahr erfolgreich abgeschlossen, erhält der Schüler daraufhin den Hauptschulabschluss. Wird daraufhin das 10. Schuljahr zwar absolviert und das Klassenziel erreicht, aber mangels schulischer Leistung nicht erfolgreich beendet, so handelt es sich beim darauffolgenden Abschluss um einen sogenannten erweiterten Hauptschulabschluss. Bei erfolgreichem Abschluss des 10. Schuljahres hingegen erhalten Sie selbstverständlich den Realschulabschluss. Wenn Ihre Noten besonders gut sein sollten, handelt es sich dabei sogar um einen Realschulabschluss mit einer sogenannten Zugangsberechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, umgangssprachlich auch „Ü11“ genannt.

Kein Realschulabschluss ohne Abschlussprüfung

Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz müssen inzwischen in allen Schulen des gesamten Bundesgebietes für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses zentrale Prüfungen abgelegt werden. Diese wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen erstmals im Schuljahr 2006/07 eingeführt, in Schleswig-Holstein sogar erst im Mai 2009. In allen andren Bundesländern hat es diese Abschlussprüfungen bis dahin auch vorher schon gegeben. In vielen Gymnasien sind die Schüler allerdings von diesen Prüfungen befreit, jedoch sind davon nicht alle Gymnasiasten betroffen. In Berlin und Brandenburg beispielsweise sind auch Gymnasiasten an die Prüfung gebunden.

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