Das Auswahlverfahren für Hochschulstudium und Ausbildung

Nicht alle Studiengänge und Ausbildungen sind bei entsprechendem Abschluss frei zugänglich. Es gibt Studienfächer und besondere Ausbildungen, die nur über ein dezidiertes Auswahlverfahren belegt werden können. Im Bereich der Hochschulen betrifft dies verschiedene medizinische Studiengänge. Bei den Ausbildungsplätzen müssen sich insbesondere Bewerber bei der Polizei, der Zollbehörde, dem Bundeskriminalamt und der Bundeswehr einem Eignungstest unterziehen.

Das Auswahlverfahren ist auf den jeweiligen Studiengang bzw. Ausbildungsgang individuell zugeschnitten und besteht aus einer Reihe unterschiedlicher Kriterien und Tests.

Auswahlverfahren: Sinn und Zweck

Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe für das Anwenden eines Auswahlverfahrens. Zum einen stellt dieser Eignungstest die optimale Möglichkeit dar, zu hohe Bewerberzahlen im Vorfeld auf die am besten geeigneten Kandidaten einzugrenzen. Gerade bei den medizinischen Berufen kämpfen die Hochschulen mit zu hohen Bewerberzahlen. So zeigen Statistiken, dass beispielsweise auf einen Studienplatz für Humanmedizin bis zu 5 Bewerber kommen. Durch den Eignungstest wird diese Zahl minimiert, weniger geeignete Bewerber fallen durchs Raster. Somit lässt sich auch die Zahl der späteren Studienabbrecher deutlich verringern.

Zum Zweiten erfordern bestimmte Berufsgruppen auch besondere Fähigkeiten und Talente. Nicht jeder ist für den medizinischen Beruf oder für den Einsatz bei Polizei und Bundeswehr gleichermaßen geeignet. Fachliche Kompetenz stellt hier nur einen Teil der Eignung dar. Ebenso wichtig sind die so genannten Personal Skills - persönliche Fähigkeiten, wie Teamfähigkeit, körperliche Belastbarkeit, psychische Stabilität etc.

Der Sinn eines konzipierten Auswahlverfahrens besteht somit auch darin, die für das betreffende Studienfach bzw. die gewünschte Ausbildung ungeeigneten Kandidaten im Vorfeld herauszufiltern.

Beim Auswahlverfahren für Beruf und Studium wird die Eignung der Bewerber geprüft

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Das Auswahlverfahren für Studiengänge

Bei den Hochschulen wird für folgende Medizinstudiengänge ein Auswahlverfahren angewendet:

  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • Tiermedizin
  • Pharmazie (teilweise)

Das speziell für diese medizinischen Studiengänge eingesetzte Eignungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung wird mittlerweile von zahlreichen Universitäten deutschlandweit genutzt, wobei diese Studiengänge bundesweit aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbern zulassungsbeschränkt ist.

Das von der Stiftung für Hochschulzulassung entwickelte Auswahlverfahren setzt auf eine dreifache Verteilung der zu vergebenden Studienplätze. Somit werden 60 Prozent der Studienplätze nach Ablegen des so genannten Medizinertests vergeben. Dieser Eignungstest setzt sich sowohl aus der Abiturnote und den Bewertungen bestimmter Einzelnoten als auch den Ergebnissen des TMS-Tests für medizinische Studiengänge und der Auswahlgespräche zusammen. Auch die berufliche Erfahrung, die der Studienbewerber bis dahin sammeln konnte, ist ein Faktor, der Berücksichtigung findet.

Neben den Bewerbern, die über den Eignungstest einen Studienplatz erhalten, bekommen die Bewerber 20 Prozent der freien Studienplätze zugeteilt, die die besten Abiturnoten vorweisen. Die übrigen 20 Prozent der Studienplätze werden an die Studienbewerber vergeben, die sich bereits in Wartesemestern befinden.

Auswahlverfahren für Ausbildungsberufe

Auswahlverfahren gibt es beispielsweise für die Ausbildungsberufe bei der Polizei, der Zollbehörde, dem Bundeskriminalamt und der Bundeswehr. Auch für diese Berufe gibt es sehr viele Bewerber, so dass ein Auswahlverfahren grundsätzlich eine gute Möglichkeit ist, diese Bewerberzahl etwas überschaubarer zu machen. Gleichzeitig handelt es sich jedoch auch hier um Berufe, die besondere körperliche und geistige Fähigkeiten voraussetzen. Daher haben die genannten Behörden speziell entwickelte Auswahlverfahren, bei denen die Bewerber einen theoretischen sowie einen praktischen Test absolvieren müssen. Im theoretischen werden geistige Fähigkeiten wie Intelligenz, Sprachverständnis und Allgemeinwissen abgefragt. Im praktischen Teil müssen die Bewerber ihre körperliche Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Hier geht es um Fitness, Ausdauer, Koordination und Schnelligkeit. Dieser Teil des Auswahlverfahrens wird auch Sportleistungstest genannt.

Das strukturierte Auswahlverfahren bei Stellenausschreibungen

Nicht nur bei Studien- und Berufseinsteigern findet das Auswahlverfahren Anwendung. Strukturierte Auswahlverfahren werden auch im Rahmen von zu besetzenden Stellen eingesetzt, um für die jeweilige Position die optimalen Mitarbeiter zu finden.

Hierbei werden für die Stelle klare Anforderungsprofile erstellt. Das Auswahlverfahren wird individuell auf diese Position zugeschnitten, erfolgt jedoch im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stets standardisiert.

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