Früher war es noch üblich, dass man seinen einmal erlernten Beruf bis zur Rente ausübte. Doch das hat sich heute geändert. Es gibt viele Gründe warum immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitssuchende sich mit dem Thema einer möglichen Umschulung auseinandersetzen müssen. Sich umschulen zu lassen bedeutet nichts anderes als sich einem neuen Beruf zuzuwenden oder aber sich weiterbilden zu lassen um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Diese berufliche Neuorientierung wird häufig von der ARGE finanziert. Meist erlernt man einen ganz neuen Beruf, und legt eine Abschlussprüfung ab. Nach bestandener Prüfung hat jeder wieder gute Möglichkeiten eine neue Stelle zu finden.
Die häufigste Ursache für eine Umschulung ist meist eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine Erkrankung, die es unmöglich macht im erlernten Beruf weiterhin tätig zu sein. Dann ist eine Berufliche Neuorientierung sehr sinnvoll und wird von der ARGE gefördert. Doch auch Mütter und Väter, die nach der Elternzeit keine Chance in ihrem alten Job mehr haben, werden oft umgeschult. In vielen Berufssparten gibt es einfach nicht mehr genügend Arbeitsplätze, so dass auch in diesem Fall das Erlernen eines anderen Berufes notwendig wird. Auch wer sich in seinem Job unzufrieden fühlt, sollte darüber nachdenken etwas anderes zu machen. Bitte besprechen Sie dies aber im Einzelfall mit Ihrem Sachbearbeiter bei der ARGE um herauszufinden ob die Umschulung auch in Ihrem Fall komplett oder nur teilweise bezahlt wird.
Wer eine Umschulung macht um sich bessere Berufsaussichten zu sichern, der muss auf alle Fälle klären ob seine Umschulung finanziell unterstützt wird. Die Jobcenter bieten in vielen Fällen Hilfe an. Bei monatlichen Schulungskosten von 500 Euro und Unterhaltskosten von 100 Euro, die die Jobcenter übernehmen können, ist es langfristig gesehen für die ARGE günstiger die Kosten zu übernehmen, als einen Langzeitarbeitssuchenden zu unterstützen. Sollte das Jobcenter Ihre Umschulungsmaßnahme nicht finanzieren, haben Sie noch die Möglichkeit sich an die Deutsche Rentenversicherung und andere Verbände zu wenden. Häufig gibt es dort Programme, die Umschulungsmaßnahmen fördern.
Es gibt verschiedene Arten der Umschulung. Grundsätzlich unterscheidet man drei verschiedene Arten:
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Eine betriebliche Umschulung erfolgt nach dem dualen Prinzip. Dabei hat der Umschüler die Möglichkeit während seiner Ausbildung an der Ausbildungsstätte auch noch die Berufsschule zu besuchen. Die Ausbildungszeit kann verkürzt werden wenn aus der vorherigen Ausbildung ein Teil der Erfahrungen angerechnet werden kann. Bei einer schulischen Umschulung bekommt der Umschüler keine Ausbildungsvergütung da er wieder die Schulbank drückt und nicht praktisch tätig wird. Eventuell anfallendes Schulgeld wird allerdings übernommen. Die überbetriebliche Umschulung wird sofort in einem Betrieb vorgenommen, kommt aber leider nur sehr selten vor.
Ob in Ihrem Fall eine eventuelle Umschulung ratsam oder sogar dringend notwendig ist, sollten Sie unbedingt mit dem für Sie zuständigen Jobcenter abklären. Diese Neuorientierung kann Ihnen helfen in der Arbeitswelt schnell wieder Fuß zu fassen und eine neue Stelle zu finden. Doch entscheiden Sie sich auf alle Fälle für einen neuen Beruf, der Ihnen Spaß macht denn vielleicht haben Sie dann die Chance in ihren neu erlernten Job bis zur Rente tätig zu sein.